Es gibt mehr Perspektiven als die eine.

es gibt mehr Perspektiven, als du denkst

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Seminare und Kurse

Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch Susanne Wolf zustande.

Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich. Sie kann telefonisch, schriftlich, per Fax, Internet, E-Mail oder persönlich erfolgen. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, den Veranstaltungsnamen, den Veranstaltungszeitraum und die Bankverbindung für die Abbuchung der Gebühr an. Anmeldebestätigungen werden nicht verschickt. Sie erhalten nur dann eine Nachricht, wenn sich der Termin ändert oder die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.Anmeldeschluss: Bitte melden Sie sich spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn an, falls bei der Veranstaltung nichts anderes vermerkt ist. Die Anmeldung (auch die telefonische) verpflichtet zur Zahlung der Gebühr.

Gebühren

Die Gebühren werden je nach Vereinbarung bar gezahlt oder vor Veranstaltungsbeginn von Ihrem Konto abgebucht.

Rücktritt

a) Susanne Wolf kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Unterbelegte Veranstaltungen können stattfinden, wenn die Teilnehmer zu einer Zeitkürzung oder einer Aufzahlung bereit sind.

b) Fällt eine Veranstaltung aus, wird im Fall der bereits erfolgten Abbuchung die volle Gebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

c) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis zum Anmeldeende (jeweils 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, falls bei der Veranstaltung nichts anderes vermerkt ist) vom Vertrag zurücktreten. Bei späterem Rücktritt ist die ausgeschriebene Gebühr in voller Höhe zu entrichten. Bei Anmeldung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Rücktrittsgebühren.

d) Teilnehmern, die zwar angemeldet, doch nicht zur Veranstaltung erscheinen, wird die volle Gebühr berechnet. Dies gilt ebenso für Teilnehmer, die eine Veranstaltung vorzeitig verlassen.

e) Wenn Teilnehmergebühren angemahnt werden müssen, ist eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 3,50 EUR zu entrichten. 

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